Kultur- und Tourismustaxe
Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt eine Kultur- und Tourismustaxe (KTT) zur Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen. Die Einnahmen aus der Kultur- und Tourismustaxe sollen nach dem Willen des Hamburger Senats touristischen, kulturellen und sportlichen Projekten zu Gute kommen.
Demnach muss bei Übernachtungen von Privat- und Geschäftsreisenden eine Kultur- und Tourismustaxe (KTT) abgeführt werden. Das bedeutet für Sie, dass wir als Hotelbetrieb diese Abgabe für jede Übernachtung berechnen und entsprechend abführen müssen. Die Abgabe richtet sich nach dem Übernachtungspreis.