Kultur- und Tourismustaxe
Die Stadt Hamburg hat zum 01.01.2023 Änderungen an dem HmbKTTG vorgenommen. Demnach muss nun bei Übernachtungen von Privat- und Geschäftsreisenden eine Kultur- und Tourismustaxe (KTT) abgeführt werden.
Das bedeutet für Sie, dass wir als Hotelbetrieb diese Abgabe für jede Übernachtung berechnen und entsprechend abführen müssen. Die Abgabe richtet sich nach dem Übernachtungspreis und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.